Grundlagentexte

In verschiedenen Texten wurden die Grundlagen für die Katholische Erwachsenenbildung gelegt

Katholische Erwachsenenbildung ist Dienst in Kirche und Gesellschaft.

Hirschberger Erklärung

Die Hirschberger Erklärung wurde auf der Mitgliederversammlung der KEB Deutschland (damals KBE Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung) am 3. Juni 1992 auf Schloss Hirschberg verabschiedet.

In vier Abschnitten beschreibt die KBE ihre Grundsätze

1 Erwachsenenbildung - ein ganzheitlicher Prozess

Erwachsenenbildung setzt auf eine freiwillige „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluß einer ersten Bildungsphase“ und umfasst allgemeine, politische und berufliche Bildung. Die Angebote der Katholischen Erwachsenenbildung sollen zur Chancengleichheit beitragen, indem vorhandene Bildungsdefizite abgebaut werden.
„Dialogfähigkeit, Demokratiefähigkeit und Streitkultur gehören zu den zentralen Zielsetzungen von Erwachsenenbildung“.

2 Erwachsenenbildung – eine öffentlich verantwortete Aufgabe

Es wird betont, dass die Erwachsenenbildung ein eigenständiger Teil des Bildungswesens sei. Der Staat habe deshalb eine finanzielle Verantwortung für die Erwachsenenbildung. Die KBE stellt den Wert der pluralen Trägerschaft heraus. Erwachsenenbildung diene dem Gemeinwohl. Die KEB erklärt ihre Bereitschaft, mit anderen Trägern der Erwachsenenbildung zu kooperieren.

3 Katholische Erwachsenenbildung

„Das Spezifikum der Erwachsenenbildung in katholischer Trägerschaft besteht in der Ausrichtung auf eine ganzheitliche Bildung auf dem Hintergrund des christlichen Glaubens- und Menschenbildes“. Katholische Erwachsenenbildung leistet einen Beitrag zur Stärkung der Wertebasis in der Gesellschaft und fördert das Gemeinwohl. Katholische Erwachsenenbildung geht also über reine Wissensvermittlung hinaus und ist in allen Sachbereichen tätig. Die Mitwirkung von Ehrenamtlichen ist Wesensmerkmal katholischer Erwachsenenbildung. Das Zusammenwirken von professionellen Kräften und Ehrenamtlichen „fördert die Innovation und Lebensweltbezogenheit“. Das ehrenamtliche Engagement soll gezielt unterstützt werden.

4 Anerkennung und Förderung der Erwachsenenbildung

Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, ist eine finanzielle Grundausstattung durch die Länder (und ggf. die Kommunen) sicherzustellen. Die Erwachsenenbildung dürfe nicht allein dem Markt überlassen werden.

Selbstverständnis und Auftrag der Katholischen Erwachsenenbildung

Hierbei handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss des Bildungsausschusses der Katholischen Akademie in Bayern vom 12. November 1997. Der Beschluss wurde von der KLE-Mitgliederversammlung 1998 übernommen.

In diesem Papier heißt es, „komplexer werdende Lebensbedingungen verlangen vom Menschen größere Handlungskompetenz“.

»Der Mensch
steht im Mittelpunkt«

In der gegenwärtigen Situation gebe es zwar neue Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume. Dies führe aber auf der anderen Seite zu Überforderungen und Unsicherheiten. Mehr Freiheit und Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung einerseits führten aber andererseits zur Auflösung traditioneller Milieus. Der einzelne Mensch müsse sich neuen Aufgaben stellen, die er alleine oft nicht bewältigen könne. Das Leben werde unübersichtlicher. Einsicht und Transparenz gehe verloren.

Die Katholische Erwachsenenbildung sei Dienst am Menschen. Der Mensch steht im Mittelpunkt. „Erwachsenenbildung ermutigt zur Entfaltung der Persönlichkeit, zu Sprach- und Dialogfähigkeit und zu verantwortlicher Entscheidung.“

Katholische Erwachsenenbildung solle

  • Lebensorientierung erschließen
  • Bindungsfähigkeit entwickeln
  • Unabhängigkeit und Selbstbestimmung gewinnen helfen
  • differenzierte ethische Prinzipien entfalten
  • zu einer menschlich überzeugenden Lebenskultur beitragen
  • Toleranz verstärken gegenüber Andersdenkenden
  • Fähigkeit zu Kreativität und Flexibilität, auch im Blick auf berufliche Neuorientierung fördern.

Des Weiteren ist Katholische Erwachsenenbildung Dienst in Kirche und Gesellschaft.

Katholische Erwachsenenbildung ist Forum und Instrument des Dialogs. Sie entspricht dem allgemeinen Grundauftrag der Kirche. Das 2. Vatikanische Konzil spricht vom „Weltdienst der Christen“. Katholische Erwachsenenbildung könne vom christlichen Glauben her wichtige Akzente in das gesellschaftliche Gespräch einbringen.

Kirchliche Erwachsenenbildung liefert ein „inhaltlich umfassendes Angebot für alle Bereiche des persönlichen, beruflichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens“.

Katholische Erwachsenenbildung in Deutschland. Grundauftrag, Situation, Perspektiven
Hsg. Deutsche Bischofskonferenz -Kommission für Wissenschaft und Kultur, 2014

Die Deutsche Bischofskonferenz sieht Katholische Erwachsenenbildung „als kulturelle Diakonie der Kirche“. Die kirchliche Erwachsenenbildung ist doppelt verankert: im missionarischen Handeln der Kirche und im staatlichen Bildungsauftrag.

Nach Ansicht der DBK ist kirchliche Erwachsenenbildung in zweifacher Hinsicht spezifischer Dienst der Kirche im öffentlichen Leben.

1 Katholische Erwachsenenbildung ist Bildung.

Neben Faktenwissen soll sie auch Orientierungswissen und Urteilsvermögen vermitteln.

2 Katholische Erwachsenenbildung hat eine pastorale Dimension.

Sie ist Teil des Handelns vor Gott und für die Menschen. Die Nähe der kirchlichen Erwachsenenbildung zur säkularen Welt bringt sie an Gesprächsorte, wo Kirche sonst weniger vertreten ist. Katholische Erwachsenenbildung als „Komplementärgröße zur Katechese“ stößt auf engagierte „Menschen guten Willens“, die oft auf der Suche nach existentiellem Sinn sind. Katholische Erwachsenenbildung wendet sich aber nicht nur an kirchlich Fernstehende sondern auch an praktizierende Christen und hat so die Aufgabe ein mündiges Christsein zu vermitteln und das Glaubensverständnis weiterzuentwickeln. Die katholische Erwachsenenbildung hat Anteil sowohl am Heilsdienst als auch am Weltdienst der Kirche. Sie ist Teil der Pastoral, wirkt aber auch im staatlichen Bildungsauftrag.

Im weiteren Verlauf des Papiers werden die Strukturen der Katholischen Erwachsenenbildung auf örtlicher, diözesaner, Landes- und Bundesebene beschrieben.

»Komplementärgröße
zur Katechese«

Erwachsenenbildung Deutschland: Unser Auftrag

Beschlusstext der KEB Deutschland Mitgliederversammlung 7./8. Juni 2021

Wir machen Sinn

Für die Katholische Erwachsenenbildung ist das christliche Menschen- und Gottesbild Grundlage des Handelns. „Wir setzen auf Bildung, die Sinn macht und Sinn schenkt“.

Wir setzen auf Bildung

Für die KEB ist Bildung die Voraussetzung für gelingendes Leben. Die Menschen sollen befähigt werden, an Herausforderungen zu wachsen und Veränderungen tatkräftig zu betreiben. Erwachsenenbildung soll Mut machen, sich mit der Welt auseinanderzusetzen. Ebenso setzt sich die KEB Deutschland für gerechte Bildungschancen ein.

Wir bilden ein Netzwerk

Die KEB Deutschland erreicht mit ihren Veranstaltungen in ihren mehr als 500 Einrichtungen jährlich 3,5 Millionen Menschen. Sie bündelt Kompetenzen und setzt sich für einen offenen Dialog nach innen und außen ein. Die Werte der KEB sollen in diesen Dialog eingebracht werden.

Wir übernehmen Verantwortung

Die KEB Deutschland übernimmt als zweitgrößter Anbieter auf dem Feld der Erwachsenenbildung wichtige Bildungsaufgaben. Sie sorgt für eine Verankerung der Katholischen Bildungsarbeit auf dem Bildungsmarkt und mischt sich ein in Politik, Wirtschaft, Kirche und Gesellschaft.

Wir lernen ein Leben lang

Die KEB Deutschland entwickelt nachhaltige Konzepte und stellt sich auch der Herausforderung des digitalen Lernens. Sie möchte mit ihrem Bildungsangebot für die Gestaltung von Kirche und Gesellschaft motivieren.

»Selbstverantwortung
und Selbstbestimmung«

Rechtliche Grundlagen – das bayerische Erwachsenenbildungs-Förderungs-Gesetz

Die Katholische Erwachsenenbildung finanziert ihre Arbeit im Wesentlichen mit Teilnehmerbeiträgen, kirchlichen Zuschüssen, freiwilligen kommunalen Zuschüssen und zu einem beträchtlichen Teil auch mit staatlichen Mitteln. Eine gesetzliche Grundlage erhielt diese staatliche Förderung durch das am 24. Juli 1974 verabschiedete Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. (EbFöG). In diesem Gesetz verpflichtet sich der Freistaat Bayern zur Förderung der Erwachsenenbildung und definiert Erwachsenenbildung als wichtigen Bestandteil des Bildungswesens.

„Erwachsenenbildung (Weiterbildung) ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens. Sie verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen.“ (Art. 1)

Der Staat bekennt sich zu einem pluralen Trägersystem. Die verschiedenen Träger der Erwachsenenbildung sind in der Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern (AGEB) zusammengeschlossen. Größte Anbieter sind der Bayerische Volkshochschulverband (BVV), die Katholische Erwachsenbildung in Bayern (KEB) und die Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern (AEEB). Die Auszahlung der Förderung erfolgt an die Landesorganisatoren der Einrichtungen, die sie wiederum an ihre Mitgliedseinrichtungen verteilen. Grundlage der Förderung sind die Teilnehmerdoppelstunden, die die einzelnen Träger im Laufe eines Jahres erreichen (Teilnehmende x Doppelstunde).

Der Staat stellt im Gesetz Mindeststandards hinsichtlich der Qualifikation der Lehrenden und Einrichtungsleiter/innen auf, definiert einen bestimmten Mindestarbeitsumfang der Einrichtungen und achtet darauf, dass die Veranstaltungen ein möglichst breites Spektrum an Stoffgebieten abdecken. Die Einrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Lehrenden und Leitungen der Einrichtungen regelmäßig fortgebildet werden. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Veranstaltungen frei zugänglich sind.

Die zur Finanzierung der Erwachsenenbildung bereitgestellten Mittel betrugen im Jahr 1974 10 Millionen DM.

Über 40 Jahre bildete dieses Gesetz eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Um den Anforderungen der jetzigen Zeit gerecht zu werden, verabschiedete der Bayerische Landtag am 31 Juli 2018 ein neues Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.

Dem neuen EbFöG liegt ein breites Bildungsverständnis zugrunde. Das EbFöG fordert für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung: „Ihr Bildungsangebot erstreckt sich insbesondere auf persönliche, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche“ (Art. 1, Abs. 2).

Gefordert wird ein niedrigschwelliger Zugang zu den Angeboten. „Die staatliche Förderung dient…der Sicherung und Entwicklung eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Angebots der Erwachsenenbildung mit möglichst niederschwelligem Zugang“ (Art.1, Abs.3).

Neben der institutionellen Förderung der Einrichtungen wird auch eine projektgebundene Förderung eingeführt. „Das Staatsministerium kann Bereiche von hoher gesellschaftlicher Bedeutung durch ein- oder mehrjährige Vorhaben fördern“ (Art. 7 Abs. 1).

Die Themen- und Stoffgebiete wurden neu geordnet und durch weitere Themen ergänzt wie z.B. durch das Stoffgebiet „Integration, Migration oder das Stoffgebiet „Natur, Umwelt, Landwirtschaft“.

Als neue Veranstaltungsarten wurden „Veranstaltungen mit neuen innovativen Lernarchitekturen“ eingeführt wie z.B. Worldcafés, Planspiele, Exkursionen, thematische Wanderungen.

Auch das „online-Lernen“ wird in Zukunft bei der Finanzierung der Erwachsenenbildung berücksichtigt.

»innovative
Lernarchitekturen«